Bekanntmachung - Bekanntmachung zu § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhGBek k.a.Abk.)

B. v. 29.09.1988 BGBl. I S. 2071
Geltung ab 25.10.1988; FNA: 440-1-4-3 Urheberrechtliche Vorschriften
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) wird gemäß dem Erlaß Nr. 17/1988 des Präsidenten der Republik Indonesien vom 27. Mai 1988 bekanntgemacht:

Die Republik Indonesien gewährt deutschen Tonträgerherstellern ein dem Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht des Herstellers von Tonträgern (§ 85 Abs. 1 und 2 des Urheberrechtsgesetzes) entsprechendes Recht.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed