Zitierungen von § 47 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a FFG Unterkommissionen (vom 01.01.2014)
... Förderung des Filmabspiels (§ 56) und 4. die Drehbuchförderung (§ 47 ). Eine Unterkommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. ...
§ 48 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... gewährt. (2) Antragsberechtigt für eine Förderung nach § 47 Abs. 1 oder 2 sind Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, wenn sie ihre Autorenschaft an ... deutschen Kinos ausgewertet wurde. (3) Dem Antrag ist eine Beschreibung des nach § 47 Abs. 1 oder 2 zu fördernden Vorhabens ...
§ 49 FFG Auszahlung (vom 01.01.2009)
... Die Auszahlung der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 1 und 2 erfolgt in bis zu vier Raten ab ihrer Zuerkennung entsprechend dem Fortschritt der ...
§ 50 FFG Verwendung (vom 01.01.2009)
... Die Inanspruchnahme der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 1 verpflichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller, das Drehbuch im Falle der ... bleibt unberührt. (2) Die Inanspruchnahme der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 2 verpflichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller, das Treatment, die vergleichbare ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... (§§ 32 bis 40), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des Filmabsatzes (§§ 53a bis 55) und der Förderung des ...
§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... (§ 41), 4. 3 vom Hundert für die Förderung von Drehbüchern (§ 47 ), 5. 8 vom Hundert für die Förderung gemäß § 56 Abs. 2, 17,5 ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014)
... worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47 , 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt. (3) ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47 , 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt werden. (4) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... die Wörter „nach Satz 1" eingefügt. 44. Die §§ 47 bis 51 werden wie folgt gefasst: „§ 47 Förderungshilfen (1) ... 44. Die §§ 47 bis 51 werden wie folgt gefasst: „§ 47 Förderungshilfen (1) Die FFA kann zur Herstellung von Drehbüchern für ... Antrag gewährt. (2) Antragsberechtigt für eine Förderung nach § 47 Abs. 1 oder 2 sind Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, wenn sie ihre Autorenschaft an ... Filmtheatern ausgewertet wurde. (3) Dem Antrag ist eine Beschreibung des nach § 47 Abs. 1 oder 2 zu fördernden Vorhabens beizufügen. § 49 Auszahlung ... § 49 Auszahlung (1) Die Auszahlung der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 1 und 2 erfolgt in bis zu vier Raten ab ihrer Zuerkennung entsprechend dem Fortschritt der ... § 50 Verwendung (1) Die Inanspruchnahme der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 1 verpflichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller, das Drehbuch im Falle der ... bleibt unberührt. (2) Die Inanspruchnahme der Förderungshilfe nach § 47 Abs. 2 verpflichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller, das Treatment, die vergleichbare ... „4. 3 vom Hundert für die Förderung von Drehbüchern (§ 47 ), 5. 8 vom Hundert für die Förderung gemäß § 56 Abs. 2, ... 2012 erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47 , 53a, 53b, 56, 56a und 59 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
...  „Die Frist nach Satz 2 ist eine Ausschlussfrist." 29. § 47 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 1 werden die folgenden Sätze ... 2015 erstaufgeführt worden ist. Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47 , 53a, 53b und 56 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt."  ... auf Gewährung von Förderungshilfen gemäß den §§ 32, 47 , 53a, 53b und 56 müssen bis zum 30. September 2016 gestellt ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed