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Zitierungen von § 51 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 FFG Rückzahlung (vom 01.01.2009)
... Förderungshilfen sind zurückzuzahlen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 nicht gegeben sind, 2. der Antragsteller oder die Antragstellerin der ... sind, 2. der Antragsteller oder die Antragstellerin der Verpflichtung nach § 51 Abs. 2 nicht nachgekommen ist, 3. die Zuerkennung oder Auszahlung der ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... (§§ 32 bis 40), der Förderung von Drehbüchern (§§ 47 bis 52), der Förderung des Filmabsatzes (§§ 53a bis 55) und der Förderung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro gewährt werden. § 50 Abs. 1, die §§ 51 und 52 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 und Abs. 2 gelten entsprechend. (4) Können nicht alle ... die Wörter „nach Satz 1" eingefügt. 44. Die §§ 47 bis 51 werden wie folgt gefasst: „§ 47 Förderungshilfen (1) Die ... erste Drehbuchfassung zu anderen Zwecken zu verwerten, bleibt unberührt. § 51 Schlussprüfung (1) Die FFA prüft, ob das Drehbuch, das Treatment, die ... „2. der Antragsteller oder die Antragstellerin der Verpflichtung nach § 51 Abs. 2 nicht nachgekommen ist,". 46. § 53 wird wie folgt geändert: ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Wort „Filmtheatern" durch das Wort „Kinos" ersetzt. 31. § 51 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Antragsteller oder die Antragstellerin ...
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