Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.10.2012 aufgehoben

§§ 12 bis 21b - Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG)

G. v. 10. August 1972 BGBl. I S. 1433; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.10.1972; FNA: 8252-1 Landwirte
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Zweiter Abschnitt Leistungen der Versicherung
III. (weggefallen)
§§ 12 bis 21b

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III. (weggefallen)

§§ 12 bis 21b



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