Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Artikel 9 - Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (KHKG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.1981 BGBl. I S. 1568; aufgelöst durch Artikel 74 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.07.1982; FNA: 8230-37 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
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Artikel 9 Berlin-Klausel


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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Zitierungen von Artikel 9 Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 KHKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 74 BMASBBG Auflösung des Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes
...  Die Artikel 6 und 9 des Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1568) werden ...


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