Änderung § 7 Zuckerartenverordnung vom 13.07.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 8 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
 

(Text alte Fassung)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zuckerartenverordnung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512, 2436), außer Kraft.



 



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