Artikel 2 - Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (WerraSalzGAufhG k.a.Abk.)

G. v. 17.01.1996 BGBl. I S. 38
Geltung ab 25.01.1996; FNA: 750-17/1 Bergbau

Artikel 2



Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Maßgabe des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra in den Abbaugebieten im Sinne des § 1 des Gesetzes bestehenden Rechte, insbesondere Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen, bleiben unberührt.



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