Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz - 3. VerjG)

G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3223; aufgehoben durch Artikel 178 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 31.12.1997; FNA: 450-16/1 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Artikel 1 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 1 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Artikel 2 Anwendungsbereich


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Artikel 315a Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch in der Fassung des Artikels 1 gilt nicht für Taten, deren Verfolgung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits verjährt ist.

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Artikel 3 (Änderung von Vorschriften)




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Artikel 4 Inkrafttreten



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