Zitierungen von § 27 SGB X

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SGB X verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB X selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 197 SGB VI Wirksamkeit von Beiträgen
... angemessenen Frist zu erfolgen. (4) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches ist ...


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