§ 50 - Designgesetz (DesignG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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§ 50 Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften


§ 50 wird in 2 Vorschriften zitiert

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 50 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62a DesignG Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster (vom 01.07.2016)
... Verjährung (§ 49) und zu Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Vorschriften (§ 50 ); 3. die Vorschriften zur Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr (§§ 55 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... Verjährung (§ 49) und zu Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Vorschriften (§ 50 ); 3. die Vorschriften zu den Anträgen auf Beschlagnahme bei der Einfuhr und ...


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