interne Verweise§ 73 DesignG Rechtsbeschränkungen (vom 02.12.2020) ... bis zum Ablauf des 31. Mai 2004 geltenden Fassung nicht verhindert werden konnten. (2) § 40a gilt nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, das vor dem 2. Dezember 2020 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 5 WettbRÄndG Änderung des Designgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 40 folgende Angabe eingefügt: „ § 40a Reparaturklausel". 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: ... „§ 40a Reparaturklausel". 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Reparaturklausel (1) Es besteht kein ... 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „ § 40a Reparaturklausel (1) Es besteht kein Designschutz für ein in ein Erzeugnis ... a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) § 40a gilt nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, das vor dem 2. Dezember 2020 ...
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