Anlage 4 - Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 114
Geltung ab 16.04.1992; FNA: 2125-40-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|

Anlage 4 (zu § 5) Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen


Anlage 4 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

Lfd. Nr.BedarfsgegenstandVerfahren
123
1.a) Beruhigungs- und Flaschensauger aus Elasto-
meren oder Gummi
b) Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk
für Kinder bis zu 36 Monaten, das bestim-
mungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund
genommen wird
Verfahren, die bewirken, dass aus dem Bedarfs-
gegenstand N-Nitrosamine oder in N-Nitrosamine
umsetzbare Stoffe in eine Speichellösung in einer
Menge abgegeben werden, die mit einer in An-
lage 10 Nr. 6 beschriebenen Methode nachweis-
bar sind
2.Bedarfsgegenstände aus Leder, die dazu bestimmt
sind, nicht nur vorübergehend mit dem mensch-
lichen Körper in Berührung zu kommen, insbeson-
dere Bekleidungsgegenstände, Uhrarmbänder,
Taschen und Rucksäcke, Stuhlüberzüge, Brust-
beutel sowie Lederspielwaren
Verfahren, die bewirken, dass in dem Bedarfsge-
genstand Chrom(VI) mit der in Anlage 10 Nummer 8
beschriebenen Methode nachweisbar ist.



Text in der Fassung des Artikels 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung V. v. 3. August 2010 BGBl. I S. 1138 m.W.v. 14. August 2010

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Anlage 4 Bedarfsgegenständeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.08.2010Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
vom 03.08.2010 BGBl. I S. 1138
aktuell vorher 08.07.2008Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
vom 16.06.2008 BGBl. I S. 1107
aktuellvor 08.07.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 4 Bedarfsgegenständeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 BedGgstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BedGgstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BedGgstV Verbotene Verfahren
... dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht ...
§ 12 BedGgstV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 08.12.2021)
... dort genannten Stoff verwendet oder 4. entgegen § 5 bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dort genannte Verfahren anwendet. (2a) Nach ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350, 1470; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 10 2. ProdSV Wesentliche Sicherheitsanforderungen (vom 28.10.2018)
... oder vorhersehbar in den Mund genommen wird, gilt § 5 in Verbindung mit Anlage 4 Nummer 1 Buchstabe b der Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletzt durch ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1138
Artikel 1 18. BedGgstVÄndV
... (BGBl. I S. 3130) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Anlage 4 wird folgende Nummer 2 angefügt:  ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
V. v. 16.06.2008 BGBl. I S. 1107
Artikel 1 16. BedGgstVÄndV
... Absätze 10 und 11 angefügt: „(10) Bedarfsgegenstände nach Anlage 4 Nr. 1 Buchstabe b, die vor dem 8. Juli 2008 hergestellt oder eingeführt worden sind und den ... noch bis zum Ablauf des 31. August 2009 in den Verkehr gebracht werden." 2. Anlage 4 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed