Lfd. Nr. | Erzeugnis | Warnhinweis | Stelle(n) an oder auf der/denen der Warnhinweis anzubringen ist |
1 | 2 | 3 | 4 |
1. | Imprägnierungsmittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind, ausgenommen solche, die Schäume erzeugen | "Vorsicht! Unbedingt beachten! Gesundheitsschäden durch Einatmen möglich! Nur im Freien oder bei guter Belüftung verwenden! Nur wenige Sekunden sprühen! Großflächige Leder- und Textilerzeugnisse nur im Freien besprühen und gut ablüften lassen! Von Kindern fernhalten!" | Aerosolpackung und Verpackung der einzelnen Aerosol- packung(en) |
2. | Luftballons | Zum Aufblasen eine Pumpe ver- wenden!" | Verpackung und Verpackung ein- zelner Verpackungen |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.07.2008 | Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 16.06.2008 BGBl. I S. 1107 |