Anlage 8 - Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 114
Geltung ab 16.04.1992; FNA: 2125-40-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 8 (aufgehoben)


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Anlage 8 Bedarfsgegenständeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 BedGgstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BedGgstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung
V. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1279
Artikel 1 2. BedGgstVuKosmetikVÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... die Angabe „(zu § 4 Abs. 3a und § 8 Abs. 1b)" ersetzt. 10. Anlage 8 wird aufgehoben. 11. In Anlage 9 wird in der Überschrift die Angabe „(zu ...


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