Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.09.2016 aufgehoben
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3102/a43739.htm