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Zitierungen von § 8 EIBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EIBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EIBV Schienennetz-Benutzungsbedingungen
... von Schienennetz-Benutzungsbedingungen sind mindestens sechs Monate vor Ablauf der nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bestimmten Frist für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen ... Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen sind mindestens vier Monate vor Ablauf der nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bestimmten Frist für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen ... für den Netzfahrplan zu veröffentlichen. Sie treten mit dem Ablauf der nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bestimmten Frist für die Stellung von Anträgen in Kraft. (6) ...
§ 6 EIBV Antragstellung
... oder ein Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragen, das spätestens zum Ablauf der in § 8 Abs. 1 Nr. 6 genannten Frist dem Betreiber der Schienenwege benannt werden muss. Die Sätze 1 ...
§ 11 EIBV Rechte an Zugtrassen
... Nach Ablauf der Frist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 hat der Betreiber der Schienenwege unverzüglich ein Angebot zum Abschluss ...
§ 21 EIBV Entgeltgrundsätze für Schienenwege
... (7) Die Entgelte der Betreiber der Schienenwege sind einen Monat vor dem Fristbeginn nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 nach § 4 Abs. 1 zu veröffentlichen oder zuzusenden. Sie gelten für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.06.2009 BGBl. I S. 1235
Artikel 1 4. ERÄndV Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
... vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 8 Absatz 1 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: „Diese Zugtrassen sind im ...
 
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