... (§ 312e des Bürgerlichen Gesetzbuchs) beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 48c Abs. 2 nicht vor Erfüllung der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
... über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Widerrufs gemäß § 48c Abs. 5 zu zahlen hat, j) Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Nutzung der ...