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§ 1 - Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen (BwFSchulPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 25.04.1985 BGBl. I S. 722; aufgehoben durch § 30 V. v. 23.04.2015 BGBl. I S. 663
Geltung ab 22.04.1967; FNA: 53-6 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 1 Zweck der Prüfung



(1) Die Prüfung bildet den Abschluß der weiterführenden Lehrgänge (Absätze 3 bis 7) der Bundeswehrfachschule.

(2) (weggefallen)

(3) In der Prüfung des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstands, der der Fachschulreife entspricht, soll der Prüfling die allgemeine und fachtheoretische Bildung nachweisen, die für den Abschluß der Berufsaufbauschule gefordert wird.

(4) In der Prüfung des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstands, der der Fachhochschulreife entspricht, soll der Prüfling die Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten nachweisen, die für das Studium an einer Fachhochschule gefordert werden.

(5) In der Prüfung des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstands, der dem Realschulabschluß entspricht, soll der Prüfling die Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten nachweisen, die für die Ausbildung zu gehobenen Berufen gefordert werden.

(6) In der Prüfung des Aufbaulehrgangs Verwaltung soll der Prüfling die Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten nachweisen, die für die Ausbildung als Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdiensts gefordert werden.

(7) In der Prüfung des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstands, der der allgemeinen Hochschulreife entspricht, soll der Prüfling die Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten nachweisen, die für das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder für eine Ausbildung außerhalb der Hochschule gefordert werden.



 

Zitierungen von § 1 Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BwFSchulPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwFSchulPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BwFSchulPrV Meldung zur Prüfung
... (§ 9 Abs. 1), 3. von Prüflingen des Lehrgangs nach § 1 Abs. 3 das Zeugnis über eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder über ... Berufserfahrung, 4. von Prüflingen des Lehrgangs nach § 1 Abs. 4 das Abschlußzeugnis der Realschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder ... ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das Abschlußzeugnis des Lehrgangs nach § 1 Abs. 3 und der Nachweis einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer ...
§ 4 BwFSchulPrV Prüfungsausschuß
... der Schriftführer (§ 10), e) bei der Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 3 oder 4 als Fachbeisitzer bis zu zwei von der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes ... Bildungseinrichtungen, f) bei der Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 5 als Fachbeisitzer bis zu zwei von der Obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes zu ... benennende Lehrer von Realschulen, g) bei der Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 7 als Fachbeisitzer bis zu vier von der Obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes zu ...
§ 5 BwFSchulPrV Zulassung zur Prüfung
...  3. für die Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 7 Gutachten der Klassenkonferenz über Begabung, Fähigkeiten und Neigungen der ...
§ 6 BwFSchulPrV Prüfungsfächer
...  (2) (weggefallen) (3) Zur schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 3 gehören 1. ein deutscher Aufsatz (drei Zeitstunden),  ... Sozialpädagogik. (4) Zur schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 4 gehören 1. ein deutscher Aufsatz (fünf Zeitstunden),  ... Sozialpädagogik. (5) Zur schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 5 gehören 1. ein deutscher Aufsatz (drei Zeitstunden),  ... (drei Zeitstunden). (6) Zur schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 6 gehören 1. ein deutscher Aufsatz (fünf Zeitstunden),  ... (drei Zeitstunden). (7) Zur schriftlichen Prüfung des Lehrgangs nach § 1 Abs. 7 gehören 1. ein deutscher Aufsatz (fünf Zeitstunden),  ...
§ 7 BwFSchulPrV Prüfungsvorbereitungen
... Test), 3. für die Arbeit in Mathematik im Lehrgang nach § 1 Abs. 7 drei Aufgaben, davon eine über die Behandlung eines mathematischen Themas,  ... Themas, 4. für die Arbeit in Physik im Lehrgang nach § 1 Abs. 7 drei physikalische Einzelaufgaben oder die zusammenhängende Darstellung eines ...
§ 12 BwFSchulPrV Ergebnis der Prüfung, Einspruchsrecht
... über das Nichtbestehen der Prüfung der Lehrgänge nach § 1 entscheidet die Bundeswehrverwaltung. Die Schulaufsichtsbehörde des Landes, die den ...