Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
- 6.
- Bearbeiten oder Herstellen von Kleinwerkzeugen und Schleifscheiben durch Spanen,
- 7.
- Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten,
- 8.
- Handhaben und Lagern von Betriebsstoffen,
- 9.
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- 10.
- Prüfen und Messen,
- 11.
- Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen,
- 12.
- Vorbereiten von Steinen zum Schleifen,
- 13.
- Schleifen, Polieren und Bohren von Steinen,
- 14.
- Nachbereiten von Edelsteinen.