§ 9 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)

neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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§ 9 Regelungsbefugnis


§ 9 wird in 3 Vorschriften zitiert

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.

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Zitierungen von § 9 BBiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 BBiG Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
... Regelungen nach den §§ 9 und 47 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
V. v. 26.05.2004 BGBl. I S. 1078
§ 3 Wabau-AusbV Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
...  § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer § 9 Regelungsbefugnis Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis  ...


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