Zitierungen von § 35 BBiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 BBiG Übergangsregelung (vom 01.01.2020)
... mit Ausbildungsbeginn bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 die §§ 34, 35 Absatz 3 Satz 1 und § 88 in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (3) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 16 RegMoG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zulässig." 2. In § 35 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „werden" die Wörter „mit Ausnahme der ...

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2a BerBiRefG Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung
... und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen." 2. In § 35 Abs. 3 wird die Angabe „§ 34 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 7" durch die Angabe ...

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... der Berufsausbildungsverhältnisse § 34 Einrichten, Führen § 35 Eintragen, Ändern, Löschen § 36 Antrag Abschnitt 5 ... Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen." 15. § 35 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... mit Ausbildungsbeginn bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 die §§ 34, 35 Absatz 3 Satz 1 und § 88 in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. (3) ...

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 6 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
... 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 3. § 11 wird wie ...
Artikel 7 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
... Absatz 5 wird Absatz 3. 2. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 35 " durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt ...
Artikel 8 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
... Absatz 5 wird Absatz 3. 2. In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 35 " durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt ...
Artikel 9 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
... die Absätze 2, 3, 4 und 5. d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird ...
Artikel 10 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik
... die Absätze 2, 3, 4 und 5. d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird ...
Artikel 11 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Zweiradmechaniker/zur Zweiradmechanikerin
... die Absätze 2, 3, 4 und 5. d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird ...
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... die Absätze 2, 3, 4 und 5. d) Im neuen Absatz 3 wird die Angabe „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. e) Der neue Absatz 4 wird ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1238; aufgehoben durch § 12 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1490
§ 1 MaATElektronErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... nur insoweit einbezogen werden, als es für die gemäß § 35 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes und für die gemäß § 32 der Handwerksordnung ...


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