interne Verweise§ 42 BBiG Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung (vom 01.01.2020) ... von Prüferdelegationen und für die Abstimmungen in der Prüferdelegation sind § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 41 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Mitglieder von Prüferdelegationen ... Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige Stelle nach § 40 Absatz 4 berufen worden sind. (3) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der ...
§ 47 BBiG Prüfungsordnung (vom 01.01.2020) ... sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Im Fall des § 73 Absatz 1 erlässt das ...
§ 56 BBiG Fortbildungsprüfungen (vom 01.01.2020) ... Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag ...
§ 81 BBiG Zuständige Behörden (vom 01.01.2020) ... die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6 und der §§ 47, 54 Absatz 3 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine ... Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6 , des § 47 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner Genehmigung und im Fall des § 54 ...
Zitat in folgenden NormenAusbilder-Eignungsverordnung
V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung (BMVgVFAPrV)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 137
§ 2 BMVgVFAPrV Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung ... besteht aus sechs Mitgliedern. Zusammensetzung und Berufung richten sich nach § 40 des Berufsbildungsgesetzes , die Beschlussfähigkeit richtet sich nach § 41 des Berufsbildungsgesetzes. ... (2) Ist auf Grund der Tätigkeit im Prüfungsausschuss eine Entschädigung nach § 40 Absatz 6 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes zu zahlen, so bedarf die Festsetzung der Höhe durch die zuständige Stelle der ...
§ 12 BMVgVFAPrV Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss ... und Beschlussfassung zu übernehmen, sofern der Aufgabenerstellungsausschuss entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzt ist. (3) Der Aufgabenerstellungsausschuss besteht aus sechs ... § 2 gebildeten Prüfungsausschüsse sind. Er setzt sich entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammen und wird von der zuständigen Stelle für fünf Jahre ...
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 89 BRAO Aufgaben der Kammerversammlung (vom 01.08.2021) ... 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist; b) nach Maßgabe des § 40 Absatz 6 und des § 77 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes für die dort genannten Tätigkeiten ...
Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung (ÖDAPrV)
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 366
§ 17 ÖDAPrV Prüfungsaufgaben ... (2) Sind Prüfungsaufgaben überregional oder von einem entsprechend § 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes zusammengesetzten Aufgabenerstellungsausschusses bei der zuständigen Stelle erstellt oder ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen § 40 Zusammensetzung, Berufung § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ... und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten." 18. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Zusammensetzung, Berufung (1) Der ... Tatsachen festzuhalten." 18. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Zusammensetzung, Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei ... von Prüferdelegationen und für die Abstimmungen in der Prüferdelegation sind § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 41 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Mitglieder von Prüferdelegationen ... Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige Stelle nach § 40 Absatz 4 berufen worden sind. (3) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung ... Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag ... wie folgt gefasst: „§ 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend." b) In Absatz 4 wird das Wort ... die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6 und der §§ 47, 54 Absatz 3 und des § 77 Absatz 2 und 3. (2) Ist eine ... Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6 , des § 47 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner Genehmigung und im Fall des § 54 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3118/v44185.htm