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Zitierungen von § 57 BBiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte FortbildungsabschlüsseV. v. 13.11.2007 BGBl. I S. 2600
Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt - Fachrichtung knappschaftliche SozialversicherungV. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1363
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... ausländischer Vorqualifikationen § 56 Fortbildungsprüfungen § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Kapitel 3 Berufliche Umschulung ... innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung erfolgt. § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Das Bundesministerium für Wirtschaft ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 232 9. ZustAnpV Berufsbildungsgesetz
... § 4 Abs. 1, §§ 6 und 30 Abs. 3 und 4, § 50 Abs. 1 und 2 und den §§ 57 , 58 und 63 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 436 10. ZustAnpV Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 5. In den §§ 57 , 58 und 63 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die ...
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