interne Verweise§ 92 BBiG Hauptausschuss (vom 01.01.2020) ... Rahmenlehrpläne Stellung nehmen; 6. er beschließt über die in § 90 Abs. 3 Nr. 3 und 4 sowie § 97 Abs. 4 genannten Angelegenheiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. ... unverzüglich über erteilte Weisungen zur Durchführung von Aufgaben nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 und erlassene Verwaltungsvorschriften nach § 90 Abs. 3 Nr. 2. (3) Dem ... von Aufgaben nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 und erlassene Verwaltungsvorschriften nach § 90 Abs. 3 Nr. 2 . (3) Dem Hauptausschuss gehören je acht Beauftragte der Arbeitgeber, der ...
§ 93 BBiG Präsident oder Präsidentin ... und allgemeine Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministeriums zu beachten hat ( § 90 Abs. 3 Nr. 1 und 2 ), führt er oder sie die Aufgaben nach Richtlinien des Hauptausschusses durch. (2) ...
§ 96 BBiG Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung (vom 01.03.2024) ... (2) Die Ausgaben zur Durchführung von Aufträgen nach § 90 Abs. 2 Satz 3 und von Aufgaben nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe f werden durch das beauftragende ... zur Durchführung von Aufträgen nach § 90 Abs. 2 Satz 3 und von Aufgaben nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe f werden durch das beauftragende Bundesministerium gedeckt. Die Ausgaben für die ... beauftragende Bundesministerium gedeckt. Die Ausgaben für die Bestätigung nach § 90 Absatz 3b sind durch die Stelle zu decken, die den entsprechenden Berufsabschluss erteilt. Die ... Berufsabschluss erteilt. Die Ausgaben zur Durchführung von Verträgen nach § 90 Abs. 4 sind durch den Vertragspartner zu ...
§ 98 BBiG Satzung ... für Berufsbildung sind 1. die Art und Weise der Aufgabenerfüllung ( § 90 Abs. 2 und 3 ) sowie 2. die Organisation näher zu regeln. (2) ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufegesetz (PflBG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 10a FachKrEFG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 90 Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: „(3b) Das Bundesinstitut für ... folgender Satz eingefügt: „Die Ausgaben für die Bestätigung nach § 90 Absatz 3b sind durch die Stelle zu decken, die den entsprechenden Berufsabschluss ...
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
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