Anlage 3 - Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDGVAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.06.2001 BGBl. I S. 1262, 1878; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-286 Berufliche Bildung
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Anlage 3 (zu § 17) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/zur Veranstaltungskauffrau


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2001 S. 1262ff)


Text in der Fassung des Artikels 6 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz G. v. 24. Mai 2016 BGBl. I S. 1190 m.W.v. 1. Juni 2016

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Frühere Fassungen von Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2016Artikel 6 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 24.05.2016 BGBl. I S. 1190

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KflDGVAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KflDGVAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 KflDGVAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
§ 21 KflDGVAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
Artikel 6 VGRL-UG Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
... Anlage 3 Abschnitt II Nummer 13 Buchstabe b der Verordnung über die Berufsausbildung für ...


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