Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
- Planen und Organisieren der Arbeit,
- 7.
- Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 8.
- Qualitätsmanagement,
- 9.
- Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen,
- 10.
- Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen,
- 11.
- Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen,
- 12.
- Einstellen von Prozeßparametern,
- 13.
- Optimieren des Produktionsprozesses,
- 14.
- Herstellungs- und Montageprozesse,
- 15.
- prozeßbegleitende Prüfungen,
- 16.
- Durchführen von Endtests,
- 17.
- Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.