Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette (Öl/FettÜV k.a.Abk.)

§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2828/93 der Kommission vom 15. Oktober 1993 über gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung und/oder Bestimmung von Einfuhrerzeugnissen der KN-Codes 1515 90 59 und 1515 90 99 (ABl. EG Nr. L 258 S. 15) in der jeweils geltenden Fassung.

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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 Öl/FettÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Öl/FettÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 Öl/FettÜV Zuständigkeit
... für die Durchführung dieser Verordnung und des in § 1 genannten Rechtsakts ist die ...
§ 3 Öl/FettÜV Beantragung des Kontrollexemplars
... eines Kontrollexemplars T5 ist bei der Zollstelle zu beantragen, bei der die in dem in § 1 genannten Rechtsakt genannten Einfuhrerzeugnisse (überwachungspflichtige Erzeugnisse) zur ... den freien Verkehr ist nur nach Gestellung zulässig. (2) Die nach dem in § 1 genannten Rechtsakt erforderliche Sicherheit ist mit dem Antrag auf Erteilung eines ...
§ 4 Öl/FettÜV Getrennte Lagerung
... ist verpflichtet, diese Erzeugnisse bis zur zweckgerechten Verwendung nach dem in § 1 genannten Rechtsakt getrennt von anderen Ölen und Fetten zu ...
§ 6 Öl/FettÜV Aufzeichnungs-, Duldungs- und Anzeigepflichten
... wird von der überwachenden Zollstelle bestätigt, nachdem die in dem in § 1 genannten Rechtsakt genannte zweckgerechte Verwendung nachgewiesen ...
§ 9 Öl/FettÜV Vordrucke
... die Bundesfinanzverwaltung für 1. die nach dem in § 1 genannten Rechtsakt vorgesehene Sicherheitsleistung, 2. den Antrag auf ...


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