Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 7 - Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette (Öl/FettÜV k.a.Abk.)

§ 7 Probenahme



Die Untersuchung der zum Zwecke der Überprüfung entnommenen Proben erfolgt auf Grund allgemein anerkannter Regeln der Chemie.

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