Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Fleischhygiene-Statistik-Verordnung (FlStV)

V. v. 20.12.1976 BGBl. I S. 3615, 3839; aufgehoben durch § 5 V. v. 28.09.2006 BGBl. I 2187
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 7863-3 Statistik im Veterinärwesen
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§ 5



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

(2) Die Jahreszusammenstellungen für das Jahr 1977 sind erstmalig bis zum 31. März 1978 einzusenden.



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