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III. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 05.06.1986 BGBl. I S. 864
Geltung ab 05.06.1986; FNA: 1103-4-4 Bundesregierung

III.



Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet. Es erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.

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