interne Verweise§ 18 KraftStG 2002 Übergangsregelung (vom 23.10.2020) ... im Sinne des § 9 Absatz 2 sind und bis zum 17. Mai 2011 erstmals zugelassen wurden, bleibt § 3d in der am 5. November 2008 geltenden Fassung weiter anwendbar. (5) Für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 668
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
G. v. 07.11.2016 BGBl. I S. 2498
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2896
Artikel 2 WachstumStG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes *) ... Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung." 4. § 3d wird wie folgt gefasst: § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ... Steuerbefreiung." 4. § 3d wird wie folgt gefasst: § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge Das Halten von Personenkraftwagen, die ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 11 JStG 2008 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ... 3. In § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird die Angabe §§ 3b und 3d " durch die Angabe §§ 3b bis 3d" ersetzt. 4. In § 3c Abs. ... 2 wird die Angabe §§ 3b und 3d" durch die Angabe §§ 3b bis 3d " ersetzt. 4. In § 3c Abs. 4, § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 12 Abs. 1 ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 2 VerkehrStÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes* ... b) Die Absätze 2a bis 2c werden aufgehoben. 2. § 3d wird wie folgt gefasst: „§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ... 2c werden aufgehoben. 2. § 3d wird wie folgt gefasst: „§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge (1) Von der Steuer befreit ist das Halten ... des § 9 Absatz 2 sind und bis zum 17. Mai 2011 erstmals zugelassen wurden, bleibt § 3d in der am 5. November 2008 geltenden Fassung weiter anwendbar." b) Folgender ...
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