interne Verweise§ 18 KraftStG 2002 Übergangsregelung (vom 23.10.2020) ... dies gilt nicht für Fälle des § 10a Absatz 3. Der Zuschlag im Sinne des § 9a ist jeweils zu berücksichtigen. (4b) Für Personenkraftwagen, die ... cc) ab dem 1. Januar 2014 95 g/km überschreitet;". (6) In § 9a tritt ab dem Tag des Inkrafttretens der Nachfolgerichtlinie zu der Richtlinie 70/220/EWG des Rates ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2896
Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 24.03.2007 BGBl. I S. 356
Artikel 1 4. KraftStGÄndG ... partikelreduzierte Personenkraftwagen" eingefügt. b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit ... b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor". 2. Nach § ... im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1." 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit ... 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (1) Für ... 4. Dem § 18 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) In § 9a tritt ab dem Tag des Inkrafttretens der Nachfolgerichtlinie zu der Richtlinie 70/220/EWG des Rates ...
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