interne Verweise§ 9 KraftStG 2002 Steuersatz (vom 23.10.2020) ... endet, wird nicht mitgerechnet, ausgenommen in den Fällen der tageweisen Entrichtung nach § 11 Abs. 3 und der Entrichtung für einen nach Tagen berechneten Zeitraum nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 ... nach § 11 Abs. 3 und der Entrichtung für einen nach Tagen berechneten Zeitraum nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 sowie nach § 11 Abs. 4 Nr. 2, soweit die Mindestbesteuerung vorgeschrieben ... Entrichtung für einen nach Tagen berechneten Zeitraum nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 sowie nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 , soweit die Mindestbesteuerung vorgeschrieben ...
§ 12 KraftStG 2002 Steuerfestsetzung (vom 23.10.2020) ... unbefristet festgesetzt. Kann der Steuerschuldner den Entrichtungszeitraum wählen ( § 11 Abs. 2 ), so wird die Steuer für den von ihm gewählten Entrichtungszeitraum festgesetzt; sie ...
§ 15 KraftStG 2002 Ermächtigungen (vom 23.10.2020) ... 5. Art und Zeit der Steuerentrichtung. Dabei darf abweichend von § 11 Abs. 1 und 2 bestimmt werden, dass die Steuer auch tageweise entrichtet werden darf, soweit hierdurch ein ...
§ 18 KraftStG 2002 Übergangsregelung (vom 23.10.2020) ... für die Teile des Entrichtungszeitraums vor und nach der Änderung jeweils der nach § 11 Abs. 4 berechnete Anteil an der bisherigen und an der neuen Jahressteuer zu berechnen und festzusetzen. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 11 JStG 2008 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ... nach § 48 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung". 2. In § 11 Abs. 2 Satz 3 wird das Wort schriftlich" gestrichen. 3. In § 13 Abs. 1 ... die Angabe §§ 3b bis 3d" ersetzt. 4. In § 3c Abs. 4, § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 5 wird jeweils die Angabe nach ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1491
Artikel 2 6. KraftStGÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ... Steuer für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag". 3. § 11 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... a) In Nummer 3 werden die Wörter „, ausgenommen in den Fällen des § 11 Abs. 3 " gestrichen. b) In Nummer 5 werden die Wörter ...
Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (2. VerkehrStÄndG)
G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 901; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Zitate in aufgehobenen TitelnKraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung 2002 (KraftStDV 2002)
neugefasst durch B. v. 26.09.2002 BGBl. I S. 3856; aufgehoben durch § 17 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2374
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