§ 1 - Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (GBBStatut k.a.Abk.)

Anlage zu V. v. 15.11.1991 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 30.11.1991; FNA: 105-3-12 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 1 Rechtsform, Sitz und Kapital



(1) Die GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Holding) ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

(2) Das Grundkapital der Holding beträgt 250 Millionen (in Worten: zweihundertfünfzig Millionen) Deutsche Mark. Die Anteile werden von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.



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