§ 40 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 4
Die Anwendung der seefahrtbezogenen internationalen Untersuchungsregelungen nach den Buchstaben D und E der Anlage geschieht, soweit dieses Gesetz betroffen ist, im Rahmen dieses Abschnitts.
Frühere Fassungen von § 40 SUG
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interne Verweise§ 49 SUG Spruch des Seeamtes (vom 01.06.2016) ... Einstellung des Verfahrens, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen der §§ 39 bis 41 nicht vorliegen. Der Spruch enthält eine Kostenentscheidung. (3) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 SUGuaÄndG Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes ... faire Behandlung von Seeleuten bei einem Unfall auf See (VkBl. 2010 S. 506). § 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung (1) Der Direktor der Bundesstelle oder im Falle ... und der Bundesstelle Einvernehmen herzustellen." 23. Die bisherigen §§ 20 bis 36 werden die neuen §§ 39 bis 55. 24. In dem neuen § 39 werden die ... „§ 50 Absatz 3" und b) in Satz 2 die Angabe „§§ 20 bis 23" durch die Angabe „§§ 39 bis 41" ersetzt. ...
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