interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBaugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBaulandmobilisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 BauMobG Änderung des Baugesetzbuchs ... keine Anwendung. (2) Im Anwendungsbereich des § 34 Absatz 2 ist § 14 Absatz 1a der Baunutzungsverordnung nicht anzuwenden; für die der öffentlichen Versorgung mit ... Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienenden Nebenanlagen gilt dort § 14 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung entsprechend." 21. § 246 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 6
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs ... Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in § 3 Absatz 2 Nummer 2 und § 14 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der ab dem 20. September 2013 geltenden Fassung gelten ... ist. (2) Die sich aus § 3 Absatz 2 Nummer 2 und § 14 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der ab dem 20. September 2013 geltenden Fassung in ...
Artikel 2 BauGBuaÄndG Änderung der Baunutzungsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer ... a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und ... Wörter „sonstige Anlagen für soziale Zwecke" ersetzt. 4. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3160/v44628.htm