Zitate in ÄnderungsvorschriftenBaulandmobilisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1802
Artikel 2 BauMobG Änderung der Baunutzungsverordnung ... „§ 5a Dörfliche Wohngebiete". b) In der Angabe zu § 17 wird das Wort „Obergrenzen" durch das Wort „Orientierungswerte" ersetzt. ... 1 Satz 1" die Wörter „oder Absatz 1a" eingefügt. 6. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Orientierungswerte für die Bestimmung ... Absatz 1a" eingefügt. 6. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung Bei ...
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
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