Sechster Teil - Insolvenzordnung (InsO)

G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 311-13 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Sechster Teil Insolvenzplan
Erster Abschnitt Aufstellung des Plans
§ 217 Grundsatz
§ 218 Vorlage des Insolvenzplans
§ 219 Gliederung des Plans
§ 220 Darstellender Teil
§ 221 Gestaltender Teil
§ 222 Bildung von Gruppen
§ 223 Rechte der Absonderungsberechtigten
§ 223a Gruppeninterne Drittsicherheiten
§ 224 Rechte der Insolvenzgläubiger
§ 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger
§ 225a Rechte der Anteilsinhaber
§ 226 Gleichbehandlung der Beteiligten
§ 227 Haftung des Schuldners
§ 228 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse
§ 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan
§ 230 Weitere Anlagen
§ 231 Zurückweisung des Plans
§ 232 Stellungnahmen zum Plan
§ 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung
§ 234 Niederlegung des Plans
Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 238a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 238b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
§ 239 Stimmliste
§ 240 Änderung des Plans
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 245a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 246a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 248a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 249 Bedingter Plan
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 251 Minderheitenschutz
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 253 Rechtsmittel
Dritter Abschnitt Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
§ 254 Allgemeine Wirkungen des Plans
§ 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
§ 254b Wirkung für alle Beteiligten
§ 255 Wiederauflebensklausel
§ 256 Streitige Forderungen. Ausfallforderungen
§ 257 Vollstreckung aus dem Plan
§ 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 259 Wirkungen der Aufhebung
§ 259a Vollstreckungsschutz
§ 259b Besondere Verjährungsfrist
§ 260 Überwachung der Planerfüllung
§ 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters
§ 262 Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters
§ 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte
§ 264 Kreditrahmen
§ 265 Nachrang von Neugläubigern
§ 266 Berücksichtigung des Nachrangs
§ 267 Bekanntmachung der Überwachung
§ 268 Aufhebung der Überwachung
§ 269 Kosten der Überwachung


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