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Zitierungen von § 269a InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 269a InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 InsO Anordnung vorläufiger Maßnahmen (vom 01.01.2021)
... bestellen, für den § 8 Absatz 3 und die §§ 56 bis 56b, 58 bis 66 und 269a entsprechend gelten; 1a. einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, ...
§ 270g InsO Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern (vom 01.01.2021)
... Schuldner angeordnet, unterliegt der Schuldner den Kooperationspflichten des § 269a . Dem eigenverwaltenden Schuldner stehen nach Verfahrenseröffnung die Antragsrechte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2911; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Artikel 102c EGInsO Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (vom 01.01.2021)
...  § 22 Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 56b und der §§ 269a bis 269i der Insolvenzordnung (1) Gehören Unternehmen einer Unternehmensgruppe im ... im Sinne von Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EU) 2015/848 an, 1. findet § 269a der Insolvenzordnung keine Anwendung, soweit Artikel 56 der Verordnung (EU) 2015/848 anzuwenden ist, 2. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Artikel 1 KonzInsoÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... bestellen, für den § 8 Absatz 3 und die §§ 56 bis 56b, 58 bis 66 und 269a entsprechend gelten;". 5. Nach § 56a wird folgender § 56b ... angehören Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter Die Insolvenzverwalter gruppenangehöriger ... Schuldner angeordnet, unterliegt der Schuldner den Kooperationspflichten des § 269a . Dem eigenverwaltenden Schuldner stehen nach Verfahrenseröffnung die Antragsrechte nach ...
 
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