Zitierungen von § 14 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 23 GKG Insolvenzverfahren (vom 21.04.2018)
... Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Schuldner des Insolvenzverfahrens nach § 14 Absatz 3 der Insolvenzordnung die Kosten des Verfahrens trägt. (2) Die Kosten des Verfahrens über die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 654
Artikel 1 InsoAnfÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... 2016 (BGBl. I S. 3147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 3 HBeglG 2011 Änderung der Insolvenzordnung
... (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Artikel 5 HBeglG 2011 Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  „Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn der Schuldner des Insolvenzverfahrens nach § 14 Absatz 3 der Insolvenzordnung die Kosten des Verfahrens ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... über das Vermögen des Schuldners zuständig." 7. Dem § 14 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Der Schuldner hat die Kosten auch dann zu ...


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