Zitierungen von § 52 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 331 InsO Gleichzeitige Insolvenz des Erben (vom 26.11.2015)
... eröffnet oder wenn eine Nachlaßverwaltung angeordnet ist, die §§ 52 , 190, 192, 198, 237 Abs. 1 Satz 2 entsprechend für Nachlaßgläubiger, denen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Depotgesetz (DepotG)
neugefasst durch B. v. 11.01.1995 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 32 DepotG Vorrangige Gläubiger (vom 01.01.2016)
... Anwendung der für die Absonderungsberechtigten geltenden Vorschriften der §§ 52 , 190 und 192 der Insolvenzordnung Befriedigung erlangen. Im übrigen bewendet es ...

Pfandbriefgesetz (PfandBG)
G. v. 22.05.2005 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 30 PfandBG Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Fälligkeitsverschiebung (vom 08.07.2022)
... Übrigen gelten die Vorschriften für absonderungsberechtigte Gläubiger, insbesondere § 52 Satz 1 , § 190 Absatz 1 und 2 sowie § 192 der Insolvenzordnung entsprechend. Werte im ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Übrigen gelten die Vorschriften für absonderungsberechtigte Gläubiger, insbesondere § 52 Satz 1 , § 190 Absatz 1 und 2 sowie § 192 der Insolvenzordnung entsprechend."  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed