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Zitierungen von § 62 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 InsO Anordnung vorläufiger Maßnahmen (vom 01.01.2021)
... Insolvenzverwalter bestellen, für den § 8 Absatz 3 und die §§ 56 bis 56b, 58 bis 66 und 269a entsprechend gelten; 1a. einen vorläufigen Gläubigerausschuss ...
§ 71 InsO Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
... wenn sie schuldhaft die Pflichten verletzen, die ihnen nach diesem Gesetz obliegen. § 62 gilt ...
§ 269f InsO Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators (vom 01.01.2021)
... die Haftung und Vergütung § 27 Absatz 2 Nummer 4 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 ...
§ 274 InsO Rechtsstellung des Sachwalters (vom 01.01.2021)
... Sachwalters gelten § 27 Absatz 2 Nummer 4, § 54 Nummer 2 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend. (2) Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des ...
§ 276a InsO Mitwirkung der Überwachungsorgane (vom 01.01.2024)
... so haften auch die Mitglieder des Vertretungsorgans nach Maßgabe der §§ 60 bis 62 . Bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft gilt dies für die zur Vertretung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Artikel 1 KonzInsoÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... Insolvenzverwalter bestellen, für den § 8 Absatz 3 und die §§ 56 bis 56b, 58 bis 66 und 269a entsprechend gelten;". 5. Nach § 56a wird folgender § ... die Haftung und Vergütung § 27 Absatz 2 Nummer 5 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend. § 269g Vergütung des Verfahrenskoordinators  ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... so haften auch die Mitglieder des Vertretungsorgans nach Maßgabe der §§ 60 bis 62 . Bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit gilt dies für die zur Vertretung der ...
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