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Zitierungen von § 101 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 101 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 InsO Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung (vom 01.07.2014)
... bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend. (2) Ist der Schuldner eine ...
§ 21 InsO Anordnung vorläufiger Maßnahmen (vom 01.01.2021)
... sind; 4. eine vorläufige Postsperre anordnen, für die die §§ 99, 101 Abs. 1 Satz 1 entsprechend gelten; 5. anordnen, dass Gegenstände, die im Falle der ...
§ 22 InsO Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (vom 01.07.2007)
... und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen; die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten ...
§ 102 InsO Einschränkung eines Grundrechts
... § 21 Abs. 2 Nr. 4 und die §§ 99, 101 Abs. 1 Satz 1 wird das Grundrecht des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses ...
§ 153 InsO Vermögensübersicht
... der Vermögensübersicht eidesstattlich zu versichern. Die §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 gelten ...
§ 209 InsO Befriedigung der Massegläubiger
...  die übrigen Masseverbindlichkeiten, unter diesen zuletzt der nach den §§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 bewilligte Unterhalt. (2) Als Masseverbindlichkeiten im Sinne des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 13 VereinsG Abwicklung
... vom Insolvenzgericht bestellt und entlassen. Die §§ 57, 67 bis 73, 101 der Insolvenzordnung sind nicht anzuwenden. (4) Das nach Befriedigung der gegen die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 9 MoMiG Änderung der Insolvenzordnung
... Inanspruchnahme der Sicherheit oder des Bürgen ausgefallen ist." 7. § 101 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird der Punkt am Satzende durch ...
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