Zitierungen von § 177 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 177 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 178 InsO Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
... gilt als festgestellt, soweit gegen sie im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren ( § 177 ) ein Widerspruch weder vom Insolvenzverwalter noch von einem Insolvenzgläubiger erhoben wird ...
§ 184 InsO Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners (vom 01.07.2007)
... Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren ( § 177 ) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2911; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Artikel 102 EGInsO Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (vom 01.07.2014)
... mit dem sie über die Folgen einer nachträglichen Forderungsanmeldung nach § 177 der Insolvenzordnung unterrichtet werden. § 8 der Insolvenzordnung gilt ...

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 33 GKG Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen
... nach den §§ 53 bis 55, 177 , 209 und 269 der Insolvenzordnung sowie den §§ 466 und 471 Abs. 4 der ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... Abschnitt 4 Besonderer Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren ( § 177 InsO ) Abschnitt 5 Restschuldbefreiung Abschnitt 6 Besondere Verfahren nach der Verordnung ... Besonderer Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 18 Satz 3 SVertO, § 177 InsO ) Abschnitt 4 Beschwerde und Rechtsbeschwerde Hauptabschnitt 5 Verfahren nach ... 4 Besonderer Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren ( § 177 InsO ) 2340 Prüfung von Forderungen je Gläubiger ... Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 18 Satz 3 SVertO, § 177 InsO ) 2430 Prüfung von Forderungen je Gläubiger ... werden ferner Auslagen für die Bekanntmachung eines besonderen Prüfungstermins ( § 177 InsO , § 18 SVertO). (2) Die Auslagen für die Bekanntmachung eines Vorlagebeschlusses ...

Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
neugefasst durch B. v. 23.03.1999 BGBl. I S. 530, 2000 I S. 149; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079
§ 18 SVertO Prüfungsverfahren
... In diesem Termin hat sich der Schuldner zu den Ansprüchen zu erklären. § 177 der Insolvenzordnung gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 3 2. KostRMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 18 Satz 3 SVertO, § 177 InsO)". 2. In Nummer 1100 wird in der Gebührenspalte die Angabe „23,00 ... und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 18 Satz 3 SVertO, § 177 InsO) 2430 Prüfung von Forderungen je Gläubiger  ... ferner Auslagen für die Bekanntmachung eines besonderen Prüfungstermins (§ 177 InsO, § 18 SVertO). (2) Die Auslagen für die Bekanntmachung eines ...


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