interne Verweise§ 286 InsO Grundsatz (vom 01.10.2020) ... der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303a von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den ...
Zitat in folgenden NormenGerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 23 GKG Insolvenzverfahren (vom 21.04.2018) ... über die Versagung oder den Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296 bis 297a, 300 und 303 der Insolvenzordnung) schuldet, wer das Verfahren beantragt hat. (3) Die Kosten ...
Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 18 RPflG Insolvenzverfahren (vom 21.04.2018) ... der Restschuldbefreiung die Entscheidungen nach den §§ 287a, 290, 296 bis 297a und 300 der Insolvenzordnung , wenn ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt, sowie die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Artikel 2 InsVEU/2015/848-DG Änderung der Insolvenzordnung ... 295 Absatz 2" ersetzt. 5. In § 303a Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 300 Absatz 2 " durch die Angabe „§ 300 Absatz 3" ersetzt. 6. In § 305 ... 303a Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 300 Absatz 2" durch die Angabe „ § 300 Absatz 3 " ersetzt. 6. In § 305 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 ...
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung ... durch das Wort „Abtretungsfrist" ersetzt. 30. § 300 wird durch die folgenden §§ 300 und 300a ersetzt: „§ 300 ... ersetzt. 30. § 300 wird durch die folgenden §§ 300 und 300a ersetzt: „§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung ... § 300 wird durch die folgenden §§ 300 und 300a ersetzt: „§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung (1) Das Insolvenzgericht entscheidet ... das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Satz 1 gilt nicht für ... §§ 290, 296, 297 oder 297a oder auf Antrag eines Insolvenzgläubigers nach § 300 Absatz 2 versagt worden ist, 2. deren Restschuldbefreiung widerrufen worden ist. ...
Artikel 7 GlRStG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 1. In § 23 Absatz 2 werden die Wörter „(§§ 296, 297, 300 und 303 der Insolvenzordnung)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, 300 ... 300 und 303 der Insolvenzordnung)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, 300 und 303 der Insolvenzordnung)" ersetzt. 2. In Nummer 2350 der Anlage 1 ... 1 (Kostenverzeichnis) wird im Gebührentatbestand die Angabe „(§§ 296, 297, 300 , 303 InsO)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, 300 und 303 InsO)" ... 296, 297, 300, 303 InsO)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, 300 und 303 InsO)" ...
Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 2 RestSchBÄndG Änderung der Insolvenzordnung ... 5 bleibt einfache Fahrlässigkeit außer Betracht" eingefügt. 6. § 300 wird wie folgt gefasst: „§ 300 Entscheidung über die ... Betracht" eingefügt. 6. § 300 wird wie folgt gefasst: „ § 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung (1) Das Insolvenzgericht entscheidet ... Beschwerde zu." 7. In § 300a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 300 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 300 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 8. ... Satz 1 werden die Wörter „§ 300 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 300 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 8. Dem § 301 wird folgender Absatz 4 angefügt: ...
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