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Zitierungen von § 10a Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a IHKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IHKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10b IHKG (vom 12.08.2021)
... Deutsche Industrie- und Handelskammer hat sicherzustellen, dass auch in den Fällen des § 10a Absatz 5 Prüfungs- oder Unterrichtungsrechte des Bundesrechnungshofes bestehen. (5) ...
§ 10c IHKG (vom 12.08.2021)
... durch die Vollversammlung unterliegen 1. die Satzung, 2. Satzungen nach § 10a Absatz 4 , 3. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8, 4. die ... 2. Satzungen nach § 10a Absatz 4, 3. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8 , 4. die Finanzierung der Deutschen Industrie und Handelskammer und deren ... Deutschen Industrie- und Handelskammer, insbesondere bei der Ermittlung des Gesamtinteresses nach § 10a Absatz 1 unter Berücksichtigung der Beschlusslage in den Industrie- und Handelskammern, von ... ermittelt im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung das Gesamtinteresse im Sinne des § 10a Absatz 1 , soweit dies satzungsgemäß nicht durch die Vollversammlung erfolgt ist oder ein ...
§ 11a IHKG (vom 12.08.2021)
... Aufsichtsbehörde bedürfen die Beschlüsse über 1. eine Satzung nach § 10a Absatz 4 Nummer 2 und 3 , 2. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8, 3. die ... nach § 10a Absatz 4 Nummer 2 und 3, 2. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8 , 3. die Beitragsordnung und die Gebührenordnung nach § 10b Absatz 3,  ... Unterlassung, soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer die gesetzlichen Kompetenzen nach § 10a überschreitet oder eines ihrer Organe gegen einen Beschluss der Vollversammlung ...
§ 13c IHKG (vom 12.08.2021)
... und Handelskammer nimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. die Aufgaben nach § 10a wahr. (8) Die Industrie- und Handelskammern sind verpflichtet, bis zur Errichtung der ... soweit der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. die gesetzlichen Kompetenzen nach § 10a überschreitet. Über die Klage entscheidet im ersten Rechtszug das für den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
V. v. 01.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 220; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 240
§ 9 UBRegV Weitere Datenübermittlung durch die Registerbehörde (vom 28.08.2026)
... der Zusammenarbeit und der Aufgabenwahrnehmung der Industrie- und Handelskammern nach § 10a Absatz 3 und 4 Nummer 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern , 2. an die Bundesnetzagentur zur Pflege der Daten im Marktstammdatenregister nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
G. v. 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 215
Artikel 6 GewBürAbG Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
... 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 10a Absatz 6 wird die Angabe „und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichten" ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten
V. v. 17.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 240
Artikel 1 UBRegVÄndV Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten
... der Zusammenarbeit und der Aufgabenwahrnehmung der Industrie- und Handelskammern nach § 10a Absatz 3 und 4 Nummer 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern , 2. an die Bundesnetzagentur zur Pflege der Daten im Marktstammdatenregister nach ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3306
Artikel 1 2. IHKGÄndG
... und 2 Nummer 1 bis 5 und 7 bis 9" ersetzt. 5. Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 10c eingefügt: „§ 10a (1) Die Deutsche Industrie- und ... Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 10c eingefügt: „ § 10a (1) Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat die Aufgabe, 1. das ... Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat sicherzustellen, dass auch in den Fällen des § 10a Absatz 5 Prüfungs- oder Unterrichtungsrechte des Bundesrechnungshofes bestehen. (5) Die ... durch die Vollversammlung unterliegen 1. die Satzung, 2. Satzungen nach § 10a Absatz 4 , 3. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8, 4. die ... 2. Satzungen nach § 10a Absatz 4, 3. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8 , 4. die Finanzierung der Deutschen Industrie und Handelskammer und deren ... Deutschen Industrie- und Handelskammer, insbesondere bei der Ermittlung des Gesamtinteresses nach § 10a Absatz 1 unter Berücksichtigung der Beschlusslage in den Industrie- und Handelskammern, von ... ermittelt im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung das Gesamtinteresse im Sinne des § 10a Absatz 1 , soweit dies satzungsgemäß nicht durch die Vollversammlung erfolgt ist oder ein ... Aufsichtsbehörde bedürfen die Beschlüsse über 1. eine Satzung nach § 10a Absatz 4 Nummer 2 und 3 , 2. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8, 3. die ... nach § 10a Absatz 4 Nummer 2 und 3, 2. die Übernahme von Aufgaben nach § 10a Absatz 8 , 3. die Beitragsordnung und die Gebührenordnung nach § 10b Absatz 3, ... Unterlassung, soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer die gesetzlichen Kompetenzen nach § 10a überschreitet oder eines ihrer Organe gegen einen Beschluss der Vollversammlung ... und Handelskammer nimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. die Aufgaben nach § 10a wahr. (8) Die Industrie- und Handelskammern sind verpflichtet, bis zur Errichtung der ... soweit der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. die gesetzlichen Kompetenzen nach § 10a überschreitet. Über die Klage entscheidet im ersten Rechtszug das für den Sitz des ...