Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Revisionsstrafsachen zwischen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs (ERVVOGBA/BGH k.a.Abk.)

V. v. 18.11.2005 BGBl. I S. 3191; aufgehoben durch § 4 V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2130
Geltung ab 26.11.2005; FNA: 312-2-5 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
|

§ 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation



Beim Bundesgerichtshof können ab dem 1. Januar 2006 in Revisionsstrafverfahren durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof elektronische Dokumente eingereicht werden. Die elektronische Kommunikation erfolgt über ein besonders gesichertes Regierungsnetz.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed