Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO (23. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 13.03.1974 BGBl. I S. 744; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 9232-1-23 Zulassung zum Straßenverkehr
|

§ 5 (aufgehoben)






Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 5 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2006Artikel 24 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 19.09.2006 BGBl. I S. 2146

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 23. StVZOAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 23. StVZOAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Artikel 24 1. BMVBuSBBG Änderung der 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO
...  § 5 der 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13. März 1974 (BGBl. I S. 744), die durch Artikel 5 ...