interne Verweise§ 1a AltPflG (vom 07.12.2007) ... des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnung nach § 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als ...
§ 2 AltPflG (vom 23.04.2016) ... Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1. die durch dieses Gesetz ... zu wählen. (4) Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als erfüllt, wenn aus einem ...
§ 2b AltPflG (vom 23.04.2016) ... der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 , die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die Erlaubnis, ...
§ 4 AltPflG (vom 23.07.2015) ... entsprechend für Personen, die bereits zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 1 berechtigt ...
§ 9 AltPflG (vom 01.03.2020) ... das Nähere über die staatliche Prüfung und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 zu regeln. (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 ist für Personen, die einen ...
§ 27 AltPflG ... Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger führt. (2) Die ...
§ 29 AltPflG ... anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger gilt als Erlaubnis nach § 1. Das im Lande Bremen nach den Richtlinien über die Ausbildung und die Abschlussprüfung an ... Bremen 1979, S. 545) ausgestellte Abschlusszeugnis gilt ebenfalls als Erlaubnis nach § 1. (2) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Ausbildung zur staatlich ... wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen, eine Erlaubnis nach § 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 30 HeilbAnerkRUG Änderung des Altenpflegegesetzes ... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Altenpflegerinnen ... des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnung nach § 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als ... 4 wird wie folgt gefasst: (4) Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 als erfüllt, wenn aus einem in einem ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Zitate in aufgehobenen TitelnAltenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV)
V. v. 26.11.2002 BGBl. I S. 4418, 4429; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; aufgehoben durch § 62 V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572
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