§ 17 - Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV k.a.Abk.)
Fünfter Abschnitt Kosten
§ 17
Das Verfahren bei der Allgemeinverbindlicherklärung und bei der Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist kostenfrei.
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